Geschäftsordnung
für den

Fahrgastbeirat
des

Bedienungsgebiets Nord
im Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF)

§ 1
Aufgaben und Ziele

  1. Der Fahrgastbeirat vertritt als unabhängiges Bindeglied zwischen Fahrgästen und Trensportunternehmen die Interessen der Fahrgäste, besonders der nicht organisierten Personen.
  2. Der Fahrgastbeirat bearbeitet die ihm vorgelegten Verbesserungsvorschläge, Wünsche und beschwerden der Fahrgäste.
    Er überprüft beschwerden nach Möglichkeiten für Verbesserungen und bemüht sich um Ausgleich widersprechender Interessen unter Fahrgästen, Organisationen und Transportunternehmen.
  3. Der Fahrgastbeirat formuliert seine Bearbeitungsergebnisse zu Anregungen und Verbesserungsvorschlägen für das im Bedienungsgebiet Nord zur Betreuung bestellte Transportunternehmen. Er versucht durch seine Arbeit Akzeptanz und Attraktivität des öffentlichen Personenverkehrs im Bediengebiet des RVF zu steigern.
  4. Der Fahrgastbeirat informiert die Öffentlichkeit über seine Arbeit und deren Ergebnisse.  Die Themen werden vom Fahrgastbeirat festgelegt.
  5. Der Fahrgstbeirat strebt das Recht auf Anhörung durch das für dei Betreuung des Bediengebiets Nord jeweils zuständigen Transportunternehmen und die für diesen Bereich zuständigen politischen Instanzen an.

§ 2
Zusammensetzung und Rechtsstellung

  1. Die Mitglieder des Fahrgastbeirats sollen nach Möglichkeit alle sozialen und geografischen Bereiche des Bediengebietes vertreten.
  2. Die Mitglieder des Fahrgastbeirates arbeiten ehrenamtlich.
  3. Die Dauer der Tätigkeit des Fahrgastbeirates erstreckt sich über eine Periode von drei Jahren. Wiederwahl ist möglich.
  4. Der Fahrgastbeirat wählt drei Sprecher/innen, darunter möglichst ein/e Frau/Herr. Die Sprecher/innen vertreten den Fahrgastbeirat nach außen, stellen die Tagesordnung auf, leiten die Arbeitssitzungen und bestimmen die Öffentlichkeitsarbeit.

§ 3
Bewerbungsverfahren

  1. Das Verfahren für Bewerber zum Fahrgastbeirat der nächsten Tätigkeitsperiode besteht aus dem Aufruf zur Bewerbung in hierfür geeigneten Medien und in der Entscheidung über die Bildung des neuen Fahrgastbeirates. Über die Zulassung der Bewerber entscheiden die Sprecher des noch amtierenden Fahrgastbeirates im Einvernehmen mit der Vertretung des betreuenden Transportunternehmens. Zur Bildung des neuen Beirates werden etwa 20 Personen gesucht, die den Erfordernissen von § 2 , 1 entsprechen.
  2. Interessenten für den Fahrgastbeirat können sich jederzeit bewerben. Innerhalb einer Tätigkeitsperiode beitretende Interessenten können sich erst bei Verlängerung ihrer Mitgliedschaft in einer weiteren Tätigkeitsperiode für ein Sprecheramt bewerben oder, wenn in der Zeit nach ihrem Eintritt die Ersatzwahl eines zwischenzeitlich ausgeschiedenen Sprechers fällig wird.

§ 4
Organisation und Arbeitsweise

  1. Die Sitzungen des Fahrgastbeirates finden alle zwei bis drei Monate und nach Bedaf statt.
  2. Tagungsort und –zeit werden in Absprache mit dem betreuenden Unternehmen festgelegt.
  3. Das betreuende Unternehmen stellt den Sitzungsraum und die für die Sitzung notwendige Ausstattung zur Verfügung.
  4. Das betreuende Unternehmen bestimmt einen ständigen Vertreter, der ohne Stimmrecht als gast beratend an den Sitzungen teilnimmt und für den Fahrgastbeirat das Sitzungsprotokoll führt, das den Mitgliedern mit der Einladung und sonstigen Sitzungsvorlagen zugesandt wird.
  5. Die Unkosten, die durch die Tätigkeit des Fahrgastbeirates entstehen, übernimmt das betreuende Unternehmen.
  6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  7. Änderungen der geschäftsordnung des Fahrgastbeirates bedürfen der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder. Änderungen sollten möglichst nur zu Beginn einer Tätigkeitsperiode in der konstituierenden Sitzung des neu zusammengesetzten Fahrgastbeirates erfolgen. Änderungen müssen begründet werden. Die Begründung kann schriftlich erfolgen. Sie ist mindestens einen Monat vor der nächsten Sitzung dem Einladenden zuzustellen, damit dieser sie mit der Einladung den Mitgliedern zustellen kann.
  8. Der Fahrgstbeirat tagt in der Regel nicht öffentlich. Werden in einer Sitzung Themen behandelt von besonderem Interesse für Verbände oder Parteien, können diese zur Anhörung geladen werden.
  9. Über eingebrachte Anliegen und Vorschläge erteilt der Fahrgastbeirat einen Zwischenbescheid.

§ 5
Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Fahrgastbeirates vom 15. Juli 2005 in Freiburg einstimmig beschlossen und tritt zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.

Freiburg, den 15. 07. 2005
Sprecherin und Sprecher


                    Andrea Klein            Walter Spindler            Harald Negenborn


        Die SWEG als betreuendes Unternehmen nimmt von der Geschäftsordnung zustimmend Kenntnis.


 
Fahrgastbeirat Nord
c/o Südwestdeutsche Verkehrs-Aktiengesellschaft (SWEG)
Verkehrsbetrieb Endingen
Uesenbergerstr. 9
79346 Endingen a.K.
Tel.: 07642/90130
E-Mail: nord@rvf-fahrgastbeirtat.de,
Internet: www.rvf-fahrgastbeirat.de/nord

© 2006 Fahrgastbeirat Nord (Seite erstellt von Wolfgang Kamke, 16. 12. 06)