§ 1 Aufgaben und Ziele
- Wesentliche Zielsetzung des Fahrgastbeirates ist die Vertretung
der Interessen der unterschiedlichen Fahrgastgruppen im RVF-Gebiet
Dreisamtal-Hochschwarzwald.
- Der Fahrgastbeirat bündelt eingereichte
Verbesserungsvorschläge
seiner Mitglieder und von Fahrgästen, berät sie und leitet sie an die
zuständigen Stellen weiter. Er bringt Anregungen und Vorschläge für
Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrgastsituation, zur Akzeptanz und
Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
ein.
- Der Fahrgastbeirat informiert die Öffentlichkeit über seine
Arbeit und deren Ergebnisse.
§ 2
Rechtsstellung und Zusammensetzung
- Der Fahrgastbeirat ist ein unabhängiges Bindeglied zwischen den
Fahrgästen und dem RVF sowie den darin vertretenen Verkehrsunternehmen.
Er ist kein Organ des RVF und nicht an ein Gesellschaftsorgan gebunden.
Er wird in seiner Arbeit vom RVF unterstützt.
- Der Fahrgastbeirat besteht aus bis zu 20 Personen. Es wird
angestrebt, bei der Auswahl folgende Fahrgastgruppen zu berücksichtigen:
- Schüler und Auszubildende,
- Wehr- bzw. Zivildienstleistende,
- Studierende,
- Erwerbstätige,
- nicht Erwerbstätige,
- Senioren.
Nach Möglichkeit sollen im Fahrgastbeirat auch
Mobilitätseingeschränkte, Eltern mit Kleinkindern und
Gelegenheitsfahrgäste vertreten sein.
- Die Mitglieder des Fahrgastbeirates sollten hinsichtlich ihres
Geschlechts, der Altersgruppe und des Wohnorts in seinem
Tätigkeitsbereich möglichst repräsentativ sein. Es ist anzustreben,
Unausgewogenheiten in der Zusammensetzung des Beirats in der jeweils
folgenden Tätigkeitsperiode auszugleichen.
- Die Mitglieder des Fahrgastbeirates arbeiten ehrenamtlich.
- Die Tätigkeit des Fahrgastbeirates erstreckt sich über die
Dauer
von zwei Jahren, danach wird er neu gebildet.
- Der Fahrgastbeirat wählt mindestens drei gleichberechtigte
SprecherInnen. Die Aufgaben der SprecherInnen bestehen u.a. in der
Leitung der Sitzungen, in der Aufstellung der Tagesordnungen, der
Öffentlichkeitsarbeit und in den weiteren Aufgaben dieser Richtlinien.
§ 3
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren für einen neuen
Fahrgastbeirat läuft u.a. über die örtliche Tagespresse, die
Amtsblätter, die Kundenzentren usw. Nach einer Rücklauffrist von
etwa vier Wochen werden die Mitglieder nach den Kriterien des § 2 für
den zukünftigen Fahrgastbeirat von dem bisherigen Fahrgastbeirat
ausgewählt.
§ 4
Organisation und Arbeitsweise
- Die Sitzungen des Fahrgastbeirates finden je nach Bedarf,
mindestens jedoch alle drei Monate statt.
- Tagungsort und –zeit werden in Absprache mit dem
betreuenden
Verkehrsunternehmen des Fahrgastbeirates, der DB Regio, festgelegt.
- DB Regio stellt den Sitzungsraum und die für die Sitzung
notwendige Ausstattung zur Verfügung.
- DB Regio lädt im Auftrag der Sprecher des Beirates zur
Sitzung
ein und versendet die Sitzungsvorlagen. Bei DB Regio hat ein Fach für
eingehende Post an den Fahrgastbeirat eingerichtet.
- Die Kosten für die organisatorische Arbeit werden von DB
Regio
übernommen.
- Von jeder Sitzung erstellt DB Regio ein Protokoll und
sendet es
den Mitgliedern vor der nächsten Sitzung zu.
- Von den Sprechern werden Presseinformationen herausgegeben.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Die Vertreter von DB Regio und RVF nehmen auf Einladung an
den
Sitzungen teil.
§ 5
Behandlung von Vorschlägen
- Die Anregungen, Hinweise und Beschlüsse des
Fahrgastbeirates
werden direkt oder über den RVF bzw. DB Regio den entsprechenden
Stellen zur Stellungnahme und weiteren Veranlassung weitergeleitet.
- Der Sprecher bzw. DB Regio oder RVF berichten dem
Fahrgastbeirat
in der folgenden Sitzung über den Sachstand.
- Bei dringenden Themen sollen die Stellungnahmen den
Mitgliedern
bereits zusammen mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugesandt
werden.
- Fahrgäste, die einen Vorschlag vorgebracht haben, erhalten
vom
Sprecher einen Zwischenbescheid in Form eines Standardbriefs.
- Die Eingaben werden bearbeitet und in der nächsten Sitzung
des
Fahrgastbeirates behandelt. Anschließend erhalten die Einsender ein
Abschlussergebnis.
§ 6 Inkrafttreten
Die Richtlinien wurden in der Sitzung
des Fahrgastbeirates am 09.04.2003 geändert und treten zum gleichen
Zeitpunkt in Kraft.
Josef Gondorf
Georg Link
Michael Stumpf
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